Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, insbesondere das Abschießen von Leuchtmunition, Raketen und Leuchtkugeln ist im Gebiet der Samtgemeinde Hanstedt in einem Umkreis von 200 m zu Reetdachgebäuden, Holzhäusern und anderen Gebäuden mit brandempfindlicher Dachdeckung sowie zu brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (z.B. Tankstellen und Tankanlagen) auch am 31. Dezember und 01. Januar eines jeden Jahres verboten.
Zudem ist in unmittelbarer Nähe (100 m) zu Tiergehegen und Koppeln das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (="Böllern") und das Schießen mit Schreckschuss- und Signalwaffen nicht erlaubt.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist nur außerhalb der vorgenannten Verbotszonen und nur auf die Zeit vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 01. Januar, 02:00 Uhr, beschränkt.
Die Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerk können Sie hier einsehen.
Hier können Sie die Gebiete in der Gemeinde Egestorf einsehen.