Dorfentwicklung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Antragsfrist bis 30.09.

Dorfentwicklung

Dorfentwicklung

Gemeinsam mit zahlreichen BürgerInnen wurde 2019/2020 der Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion Gemeinde Egestorf erarbeitet, die mit Döhle, Egestorf, Evendorf, Sahrendorf, Schätzendorf und Sudermühlen sämtliche Ortsteile der Gemeinde umfasst. Neben der Ableitung von öffentlichen Vorhaben bildet der Dorfentwicklungsplan die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen an privater Gebäudesubstanz.

Die Gemeinde, aber auch zahlreiche BürgerInnen können jährlich bis zum 30.09. Vorhaben bei der zuständigen Behörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Lüneburg, beantragen. Im Vorfeld dazu wird eine kostenfreie Beratung angeboten, um die baulichen und formalen Maßgaben für die Beantragung festzulegen.

Nutzen Sie gerne die Fördermöglichkeiten der Dorfentwicklung!

Förderung privater Bausubstanz

  • Zielsetzungen

  • Planungsraum

  • Förderangebote

  • Rahmenbedingungen

  • Verfahrensablauf

  • Informationen

  • Ansprechpartner

VERFAHRENSABLAUF

  1. Anmeldung - Für einen Beratungstermin das Formular Unverbindliche Voranmeldung zur Orts-begehung (vgl. Homepage der Samtgemeinde) bei der Gemeinde bis Ende März eines Jahres ein-reichen.

  2. Ortsbegehung - Unverbindliche und kostenfreie Begutachtung der angemeldeten Vorhaben durch die Gemeinde, das Planungsbüro und die Förderbehörde; Übergabe eines Beratungsprotokolls.

  3. Planung - Kostenvoranschläge von Fachfirmen einholen oder Kostenberechnungen von Fachplanern erstellen lassen.

  4. Denkmalrechtliche Genehmigung - Zu beantragen bei Vorhaben an Baudenkmalen oder bei umge-benden Gebäuden; 2-fach einzureichen bei der Gemeinde.

  5. Antragstellung - Übermittlung und Hilfestellung beim Ausfüllen des Förderantrages durch die Gemeinde. Hier den Förderantrag bis Mitte September einreichen. Weiterleitung an die Förderbehörde bis spätestens zum 30. September eines jeden Jahres.

  6. Bewilligung - Nach Prüfung und Bewertung sowie unter Berücksichtigung der Haushaltslage kann das Vorhaben vom Amt für regionale Landesentwicklung im Frühjahr des Folgejahres bewilligt werden. Erst wenn der schriftliche Zuwendungsbescheid vorliegt, darf der Auftrag erteilt und mit der Maßnahme begonnen werden!

  7. Durchführung - Ausführung der Maßnahme unter Beachtung der im Zuwendungsbescheid genannten Auflagen; ggfs. Rücksprache halten.

  8. Abrechnung - Nach Abgabe des Verwendungsnachweises erfolgt die Überprüfung und an-schließend die Auszahlung der Fördersumme durch das Amt für regionale Landesentwicklung.

Näheres siehe:

  • Infoblatt

    ANSPRECHPARTNER

    • Gemeinde Egestorf
      Gemeindebüro

      Schätzendorfer Straße 8

      21272 Egestorf

      Susann Bartels

      T. 04175 280

      info@gemeinde-egestorf.de

    • Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg

      Adolph-Kolping-Straße 14

      21337 Lüneburg

      Kimberly Wolf

      T. 04131 6972 343

      kimberly.wolf@arl-lg.niedersachsen.de

    • Planungsbüro Warnecke

      Wendentorwall 19

      38100 Braunschweig

      Volker Warnecke

      T. 0531 1219 240

      volker.warnecke@planungsbuero-warnecke.de

    • Landkreis Harburg Untere Denkmalschutzbehörde

      Schlossplatz 6

      21423 Winsen (Luhe)

      Caroline Kleinert

      T. 04171 693 365 0. 581

      bauen@lk-harburg.de