Einhaltung der Vorgaben der Abwasserbeseitigungssatzung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Samtgemeinde Hanstedt teilt mit:

Einhaltung der Vorgaben der Abwasserbeseitigungssatzung

Knapp ein halbes Jahr nach der letzten Mitteilung der Samtgemeinde zu Verstopfungen im Schmutzwasserkanal ist durch nicht erlaubte Entsorgung eines Wischmopps ein großer Schaden an einem Pumpwerk in Döhle entstanden. Die derzeitige Kostenschätzung für die Reparatur der Pumpe geht von einem Schaden von ca. 12.000 € aus.

In den Abwasserkanal dürfen weder ein Wischmopp noch Bodenreinigungstücher (z.B. Swiffer), Gesichtsreinigungstücher, Babypflegetücher, Wattepads, Wattstäbchen sowie feuchte Toilettentücher geworfen werden. Auch feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilette, weil diese Tücher anders wie normales Toilettenpapier im Abwasserkanal nicht zerfallen. Weiterhin wurden teilweise größere Fettansammlungen festgestellt.

Die Samtgemeinde weißt wegen dieses unverständlichen Anlass erneut auf die Inhalte der Abwasserbeseitigungssatzung hinzuweisen.

Gemäß der Satzung ist das Einleiten von Abwasser oder anderen Stoffen, die die Abwassereinrichtungen, das Abwassernetz oder die Gewässer belasten könnten, streng untersagt. Dazu gehören insbesondere:

  • Fett, Öle und speiseölhaltige Stoffe, Chemikalien, Lösungsmittel sowie lösliche oder schwer abbaubare Substanzen

  • Erd- und Bodenverunreinigungen, Schlämme oder Feststoffe

  • Stoffe, die das Abwassersystem verstopfen, beeinträchtigen oder gefährden

Fehlverhalten können mit Bußgeldern belegt werden und die Samtgemeinde kann den Verursacher zum Schadenersatz heranziehen.

  • Vermeiden Sie das Einleiten jeglicher unzulässiger Stoffe in das Abwassernetz.

  • Halten Sie sich an die geltenden Bestimmungen der Schmutzwassersatzung und fragen Sie mich sollten Sie sich in dem einen oder anderen Fall nicht sicher sein.

Deshalb macht die Samtgemeinde hiermit auf die Vorgaben der Abwasserbeseitigungssatzung aufmerksam. Nur durch Einhaltung der Einleitbestimmungen kann eine sichere und kostengünstige Abwasserentsorgung gewährleistet werden.

!!! Verstöße Einzelner erhöhen die Abwassergebühren für alle!!!

Allein dieser Schaden in Höhe von 12.000 € wird sich bei der nächsten Gebührenkalkulation mit ca. 10 cent niederschlagen.

Bei Fragen oder Bedarf an weiteren Informationen steht die Samtgemeinde unter 04184/803-57 oder 04184/803-37 gerne zur Verfügung.

Hier können Sie sich die Abwasserbeseitigungssatzung downloaden: